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   BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10   

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BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2011,21572)
BPatG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2011,21572)
BPatG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 27 W (pat) 19/10 (https://dejure.org/2011,21572)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Marke "Handyführerschein"

  • kanzlei.biz

    "Handyführerschein"

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handyführerschein" - keine Unterscheidungskraft

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Handyführerschein" - keine Unterscheidungskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Handyführerschein" als Marke für Computer und Mobilfunk nicht eintragbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein Markenschutz für Handyführerschein für die Bereiche Mobilfunk und Computer

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Die Prüfung, ob das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft vorliegt, muss - seitens der Markenstelle ebenso wie in der Beschwerdeinstanz - streng, vollständig, eingehend und umfassend sein (vgl. EuGH GRUR 2004, 674 - Postkantoor).

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201, Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Enthält eine Bezeichnung - wie hier - einen Begriffsinhalt, der von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel), ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst wird, und den die Verbraucher nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch) verstehen, fehlt die Unterscheidungskraft.

    Im Recht der Europäischen Gemeinschaft (Markenrichtlinie, GMV) gilt nichts Abweichendes, wie der Europäische Gerichtshof in den letzten Jahren mehrfach festgestellt hat (vgl. MarkenR 2009, 201, Schwabenpost; GRUR 2004, 674 - Postkantoor; GRUR 2004, 428 - Henkel).

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012 - BIOMILD; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Entgegen der Auffassung des Anmelders spielt es für die Beurteilung der Unterscheidungskraft keine Rolle, ob der Gesamtbegriff "Handyführerschein" lexikalisch nachweisbar ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Die Hauptfunktion einer Marke besteht nämlich darin, die Ursprungsidentität der mit ihr gekennzeichneten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten (st. Rspr.; vgl. z. B. EuGH GRUR Int. 2005, 1012 - BIOMILD; BGH GRUR 2006, 850, 854 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 05.12.2002 - I ZB 19/00

    Darf "Winnetou" als Marke eingetragen bleiben?

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Insoweit eignet sich die angemeldete Marke ohne Weiteres zur inhaltlichen Beschreibung von medialen Produkten (Waren oder Dienstleistungen), die sich in irgendeiner Form mit dieser Thematik beschäftigen oder die die Herstellung solcher Produkte betreffen können (BGH GRUR 2003, 342, 343 - Winnetou).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Enthält eine Bezeichnung - wie hier - einen Begriffsinhalt, der von einem normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher (vgl. EuGH GRUR 2004, 428 - Henkel), ohne Weiteres und ohne Unklarheiten erfasst wird, und den die Verbraucher nicht als Unterscheidungsmittel hinsichtlich der betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2001, 1151 - marktfrisch) verstehen, fehlt die Unterscheidungskraft.
  • BGH, 06.11.1997 - I ZB 17/95

    Fehlende Unterscheidungskraft eines in der Werbung verwendeten Begriffs

    Auszug aus BPatG, 15.02.2011 - 27 W (pat) 19/10
    Voreintragungen - selbst identischer Marken - führen weder für sich noch in Verbindung mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes zu einer Selbstbindung derjenigen Stellen, welche über die Eintragung zu befinden haben (BGH BlPMZ 1998, 248 - Today).
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